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ErnährungsTHERAPIE

Was  bedeutet Ernährungstherapie?

 

Schon Hippokrates empfahl:
» Eure Nahrungsmittel sollen eure Heilmittel sein…
Nahrung kann
krank, aber auch gesund machen. «

 

Grundsätzlich ist eine Ernährungstherapie immer dann ratsam, wenn eine Krankheit vorliegt, die durch Ernährungsfehler begünstigt wird.

Sollten Sie also an einer ernährungsabhängigen Erkrankung leiden, so wenden Sie sich an ihren behandelten Arzt und sprechen Sie mit ihm über die Notwendigkeit einer Ernährungstherapie.

Bei ernährungsabhängigen Erkrankung erfolgt eine individuelle Ernährungsberatung auf Verordnung des Arztes nach § 43 USG V (ohne MwSt.).

 

Ihr Arzt hat eine ernährungsabhängige Erkrankung diagnostiziert, z.B.:

• Adipositas / Übergewicht
• Bluthochdruck
• Diabetes mellitus Typ 1 und Typ 2
• Schwangerschaftdiabetes
• Fettstoffwechselstörung
(Hyperlipoproteinämie / Hypertriglyceridämie / Hypercholesterinämie)
• Gicht und Rheuma
• Lebensmittelintoleranz
(Fructose / Lactose / Histamin)
• Lebensmittelunverträglichkeit
• Magen-Darm-Erkrankungen
• Krebs
• Osteoporose
• Zöliakie
• Leber- und Gallenerkrankungen
‚• Untergewicht
• Essstörungen

Auf den Verlauf dieser und vieler weiterer Krankheiten nimmt die Ernährung Einfluss.

Informationen zu Ablauf und Bezuschussung der Ernährungsberatung/Therapie

Als zertifizierte medizinische Ernährungsberaterin VDD erfühle ich die Voraussetzungen damit Sie von Ihrer Krankenkasse eine Kostenübernahme oder anteilsmäßige Kostenerstattung in Bereich Ernährungstherapie erhalten können.

  • Für die Ernährungstherapie erhalten Sie von Ihrem Arzt eine „Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung“ die Sie bitte unterschreiben lassen und zum ersten Termin mir mitgeben.
  • Informieren Sie Ihre gesetzliche Krankenkasse und fragen Sie nach einem Zuschuss. Eventuell verlangt die Krankenkasse einen Kostenvoranschlag, den ich Ihnen gerne erstelle.
  • Nehmen Sie Kontakt mit mir auf und vereinbaren Sie einen Termin für das Erstgespräch.