Was bedeutet Ernährungstherapie?
Schon Hippokrates empfahl:
» Eure Nahrungsmittel sollen eure Heilmittel sein…
Nahrung kann krank, aber auch gesund machen. «
Grundsätzlich ist eine Ernährungstherapie immer dann ratsam, wenn eine Krankheit vorliegt, die durch Ernährungsfehler begünstigt wird.
Sollten Sie also an einer ernährungsabhängigen Erkrankung leiden, so wenden Sie sich an ihren behandelten Arzt und sprechen Sie mit ihm über die Notwendigkeit einer Ernährungstherapie.
Bei ernährungsabhängigen Erkrankung erfolgt eine individuelle Ernährungsberatung auf Verordnung des Arztes nach § 43 USG V (ohne MwSt.).
Ihr Arzt hat eine ernährungsabhängige Erkrankung diagnostiziert, z.B.:
• Adipositas / Übergewicht
• Bluthochdruck
• Diabetes mellitus Typ 1 und Typ 2
• Schwangerschaftdiabetes
• Fettstoffwechselstörung
(Hyperlipoproteinämie / Hypertriglyceridämie / Hypercholesterinämie)
• Gicht und Rheuma
• Lebensmittelintoleranz
(Fructose / Lactose / Histamin)
• Lebensmittelunverträglichkeit
• Magen-Darm-Erkrankungen
• Krebs
• Osteoporose
• Zöliakie
• Leber- und Gallenerkrankungen
‚• Untergewicht
• Essstörungen
Auf den Verlauf dieser und vieler weiterer Krankheiten nimmt die Ernährung Einfluss.
Informationen zu Ablauf und Bezuschussung der Ernährungsberatung/Therapie
Als zertifizierte medizinische Ernährungsberaterin VDD erfühle ich die Voraussetzungen damit Sie von Ihrer Krankenkasse eine Kostenübernahme oder anteilsmäßige Kostenerstattung in Bereich Ernährungstherapie erhalten können.
- Für die Ernährungstherapie erhalten Sie von Ihrem Arzt eine „Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung“ die Sie bitte unterschreiben lassen und zum ersten Termin mir mitgeben.
- Informieren Sie Ihre gesetzliche Krankenkasse und fragen Sie nach einem Zuschuss. Eventuell verlangt die Krankenkasse einen Kostenvoranschlag, den ich Ihnen gerne erstelle.
- Nehmen Sie Kontakt mit mir auf und vereinbaren Sie einen Termin für das Erstgespräch.
Allgemeine Infos
zu Ihrer ErnährungsBERATUNG oder ErnährungsTHERAPIE
1. Ablauf
- Unverbindliche Information und Terminabsprache(telefonisch oder per Mail)
- Erstgespräch mit ausführlicher Anamnese, Zielvereinbarung und Einweisung in das Ernährungsprotokoll
- Nährwertberechnung und Analyse Ihres Ernährungsverhaltens
- Arbeiten an der Umsetzung der Ziele in den Folgeberatungen
2. Beratungsort
Die Beratungen finden bei Ihnen zu Hause statt oder nach Absprache an einem anderen Ort.
3. Zeitrahmen und Honorar
Der Stundensatz für die Erstberatung liegt bei 90,00 Euro für 60 min (für präventive Ernährungsberatung nach §20 SGB V(a.), zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer)
- Dauer der Erstberatung mit Anamnese: ca. 60 bis 90 min
Dauer der Folgeberatungen: ca. 30 bis 60 min - Nach jeder Beratungseinheit bestätigen Sie mit ihrer Unterschrift die Beratungszeit.
- Die Anzahl der Beratungseinheiten wird mit Ihnen gemeinsam festgelegt.
- Der Stundensatz beinhaltet die Vor- und Nachbereitung der Termine.
- Die Analyse von Ernährungsprotokollen ist in der Regel nicht enthalten und wird extra berechnet.
4. Rechnungsstellung
- Die Abrechnung der Beratungsleistungen erfolgt in der Regel nach der letzten Beratungseinheit.
- Dauert die Beratung länger als 6 Monate, erlaube ich mir, eine Zwischenrechnung zu stellen.
- Die Rechnungsstellung erfolgt direkt an Sie.
5. Absagefrist und Ausfallgebühr
Wenn Sie vereinbarte Termine nicht einhalten können, bitte ich Sie, sobald als möglich und spätestens bis zu 24 h vorher den Termin per Telefon oder E-Mail abzusagen. Bei Absagen, die später oder gar nicht erfolgen, behalte ich mir vor, eine Ausfallgebühr von 50% des Beratungshonorars (für 60 min) zu berechnen. Ich bitte um Ihr Verständnis.
Vereinbaren Sie ein persönliches Vorgespräch!
Sehr gern beantworte ich Ihre weiteren Fragen oder schlage Ihnen einen Termin für ein individuelles Gespräch vor:
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