Was genau bedeutet Ernährungsberatung?
Die Ernährungsberatung (Prävention-§20 SGBV) richtet sich an gesunde Menschen, die mit einer ausgewogenen Ernährung ihre Gesundheit langfristig unterstützen möchten, wie z.B. in besonderen Lebenssituationen oder bei ausgewählten Ernährungsformen.
Ziel ist es, Ihre Leistungsfähigkeit zu erhalten, Krankheiten zu vermeiden und Sie zu einem positiven Körperbewusstsein zu führen, damit Sie sich rundum wohl und zufrieden fühlen.
Im Bereich der Prävention nach § 20 SGB V umfasst mein Beratungsangebot:
• Gesunde Ernährung
• Schwangere und Stillende
• Säuglinge und Kleinkinder
(Beikost, Übergang zu Familienmahlzeiten)
• Kindergarten und Schulkinder
• vegetarische und vegane Ernährung
• Ernährung im Alter / für Senioren
• Gewichtsreduktion / Abnehmen / Übergewicht vermeiden
• Gewichtsabnahme nach der Geburt bzw. der Stillzeit
• Ernährung von Freizeitsportlern
Sonstige Angebote:
• Kühlschrankchecks
• Einkaufstraining
Ich begleite Sie in den Supermarkt und unterstütze Sie beim Einkauf von schmackhaften, regionalen, vollwertigen und preiswerten Lebensmitteln.
Allgemeine Infos
zu Ihrer ErnährungsBERATUNG oder ErnährungsTHERAPIE
1. Ablauf
- Unverbindliche Information und Terminabsprache(telefonisch oder per Mail)
- Erstgespräch mit ausführlicher Anamnese, Zielvereinbarung und Einweisung in das Ernährungsprotokoll
- Nährwertberechnung und Analyse Ihres Ernährungsverhaltens
- Arbeiten an der Umsetzung der Ziele in den Folgeberatungen
2. Beratungsort
Die Beratungen finden bei Ihnen zu Hause statt oder nach Absprache an einem anderen Ort.
3. Zeitrahmen und Honorar
Der Stundensatz für die Erstberatung liegt bei 90,00 Euro für 60 min (für präventive Ernährungsberatung nach §20 SGB V(a.), zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer)
- Dauer der Erstberatung mit Anamnese: ca. 60 bis 90 min
Dauer der Folgeberatungen: ca. 30 bis 60 min - Nach jeder Beratungseinheit bestätigen Sie mit ihrer Unterschrift die Beratungszeit.
- Die Anzahl der Beratungseinheiten wird mit Ihnen gemeinsam festgelegt.
- Der Stundensatz beinhaltet die Vor- und Nachbereitung der Termine.
- Die Analyse von Ernährungsprotokollen ist in der Regel nicht enthalten und wird extra berechnet.
4. Rechnungsstellung
- Die Abrechnung der Beratungsleistungen erfolgt in der Regel nach der letzten Beratungseinheit.
- Dauert die Beratung länger als 6 Monate, erlaube ich mir, eine Zwischenrechnung zu stellen.
- Die Rechnungsstellung erfolgt direkt an Sie.
5. Absagefrist und Ausfallgebühr
Wenn Sie vereinbarte Termine nicht einhalten können, bitte ich Sie, sobald als möglich und spätestens bis zu 24 h vorher den Termin per Telefon oder E-Mail abzusagen. Bei Absagen, die später oder gar nicht erfolgen, behalte ich mir vor, eine Ausfallgebühr von 50% des Beratungshonorars (für 60 min) zu berechnen. Ich bitte um Ihr Verständnis.
Vereinbaren Sie ein persönliches Vorgespräch!
Sehr gern beantworte ich Ihre weiteren Fragen oder schlage Ihnen einen Termin für ein individuelles Gespräch vor:
KONTAKT